Auflagen für E-Roller-Verleiher sind für sichere Gehwege nötig

Immer wieder beschweren sich ältere Menschen und insbesondere Sehbehinderte zu Recht über die wild auf Bürgersteigen herumliegenden E-Roller, die hier Stolpergefahren verursachen. Der LSB schließt sich ausdrücklich der Forderung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg (BSVH) an, dass die Verkehrsbehörde Maßnahmen ergreifen muss, um Abhilfe zu schaffen. Dazu zählen feste Abstellplätze und verbindliche Auflagen für die Firmen, die die E-Roller verleihen.