Seniorendelegiertenversammlungen in den Bezirken

Die Hamburger Interessenvertretung der Generation 60+ hat ihre demokratische Basis in den sieben Bezirken. Für eine vierjährige Amtszeit wird in jedem Bezirk die Seniorendelegiertenversammlung gebildet, die mindestens zweimal jährlich zusammentritt. Die Sitzungen finden öffentlich statt und richten sich mit unterschiedlichen Themen und den dazu eingeladenen Referenten an alle älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Im Frühjahr 2013 sind die Delegiertenversammlungen erstmals auf Grundlage des neuen Seniorenmitwirkungsgesetzes (HmbSenMitwG) gebildet worden.
Das Gesetz sieht zwei Zugangswege vor, um als über 60 Jahre alte/r Bewohner/in des jeweiligen Bezirks in der Versammlung mitarbeiten zu können:     

  1. Man kann sich als Delegierter von einer Gruppe oder Organisation, die für Senioren tätig ist, entsenden lassen. In den Gruppen und Organisationen engagieren sich Ältere, und sie wenden sich mit einem regelmäßigen Angebot an die Senioren im Bezirk.
    Darunter fallen z.B. Senioren- und Nachbarschaftstreffs, Seniorenkreise von Kirchengemeinden, Wohlfahrtsorganisationen, Sozialverbände, Bürger- und Sportvereine.
  2. Oder man legt fristgerecht eine Unterstützerliste mit den Unterschriften von mindestens 20 Senioren, die im Bezirk wohnen, vor. Dann besteht ebenfalls die Möglichkleit, Mitglied der Delegiertenversammlung zu werden.


Aufgaben und Arbeitsweise

Auf der ersten Sitzung in der neuen Amtszeit werden aus ihrer Mitte 11 Personen in den Bezirks-Seniorenbeirat (BSB) gewählt. Gewählt wird auch der Vorstand der Delegiertenversammlung. Die/der Vorsitzende/r nimmt mit beratender Stimme an den BSB-Sitzungen teil.  Wenn grundsätzliche Planungen und Vorhaben anstehen, die Senioreninteressen berühren, soll der BSB die Einberufung der Delegiertenversammlung vorschlagen.

Als öffentliche Veranstaltungen finden die Delegiertenversammlungen mindestens zweimal im Jahr zu aktuellen Themen mit Bedeutung für die Älteren statt. Dabei geht es um viele Themen wie z.B. um die Nahversorgung in den Wohnquartieren, die Verbesserung der Verkehrssicherheit Älterer, Altersarmut oder das Erbrecht.

Informationen zu den Delegiertenversammlungen in den einzelnen Bezirken und die Kontaktdaten der Vorsitzenden finden Sie im Menü rechts. Eine ausführliche Broschüre zum Seniorenmitwirkungsgesetz finden Sie -> hier (pdf)