Seniorenmitwirkungsgesetz

Das Hamburgische Seniorenmitwirkungsgesetz (HmbSenMitwG) ist im Oktober 2012 von der Bürgerschaft beschlossen worden und zum 1. April 2013 in Kraft getreten. Es ersetzt die Anordnung des Senats über die Einrichtung von Seniorenvertretungen vom 30.08.1979.
o Hamburgisches Seniorenmitwirkungsgesetz Fassung 31.5.2022 (pdf)

Die Broschüre zum Download enthält neben dem Gesetzestext mit Erläuterungen eine Einleitung zu Aufbau, Aufgaben und Arbeitsweise der Seniorenvertretungen.
o Broschüre zum Seniorenmitwirkungsgesetz April 2021 (pdf)

Ein Faltblatt informiert im Überblick über die Neubildung der Seniorendelegiertenversammlungen und die Neuwahl der Seniorenbeiräte in 2021. Sie erfahren, wie man in den Seniorenvertretungen mitmachen und mitarbeiten kann.
o Faltblatt zum Seniorenmitwirkungsgesetz April 2021 (pdf)

Im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt finden Sie Informationen zur Wahlordnung auf Seite 191
o Verordnung über die Wahl der Bezirks-­Seniorenbeiräte (pdf)