Die Bezirks-Seniorenbeiräte – die unabhängigen Interessenvertretungen der Älteren in Hamburgs Bezirken

In jedem Bezirk vertritt ein Bezirks-Seniorenbeirat (BSB) die Anliegen der Generation 60+ in der Öffentlichkeit, bei der Verwaltung und der Bezirkspolitik. Der BSB berät die Bezirksversammlung und das Bezirksamt. Er nimmt Stellung zu Vorhaben, von denen die im Bezirk lebenden Seniorinnen und Senioren betroffen sind.

Wer kann Mitglied im Bezirks-Seniorenbeirat werden?

In der konstituierenden Sitzung der Delegiertenversammlung werden 11 BSB-Mitglieder aus dem Kreis der Delegierten gewählt. Zusätzlich können die gewählten BSB-Mitglieder mit Zwei-Drittel-Mehrheit bis zu acht weitere Personen auswählen, die anschließend das Bezirksamt beruft. Die berufenen BSB-Mitglieder brauchen nicht Delegierte zu sein, müssen jedoch im betreffenden Bezirk wohnen und über 60 Jahre alt sein.

Mit dieser Regelung des Seniorenmitwirkungsgesetzes werden mehrere Ziele hinsichtlich der Zusammensetzung der Beiräte erreicht: Im BSB soll sich die Vielfalt der Lebenssituationen und Erfahrungen der Älteren widerspiegeln. Frauen und Männer müssen zu jeweils mindestens 40 Prozent im BSB vertreten sein. Und mindestens zwei BSB-Mitglieder, eine Seniorin und ein Senior, haben einen Migrationshintergrund.

Aufgaben und Rechte des Bezirks-Seniorenbeirats

Der BSB fördert aktiv die gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe und Mitwirkung der Senioren – so bestimmt das Mitwirkungsgesetz die vorrangige Aufgabe der Beiräte. Zu den Kernaufgaben gehört die Öffentlichkeitsarbeit, um die Senioren im Bezirk über Entwicklungen, Problemlagen und die Standpunkte des BSB zu informieren. Alle zwei Jahre unterrichtet der BSB das Bezirksamt und die Bezirksversammlung schriftlich über seine Tätigkeit.

Um die zentrale Aufgabe der Beratung der Bezirksversammlung und des Bezirksamts erfüllen zu können, sind im Gesetz die Rechte auf Anhörung, Auskunft und Prüfung von Vorschlägen festgelegt. Auf die parlamentarischen Beratungen nimmt der BSB in den Ausschüssen der Bezirksversammlung Einfluss. Die BSB-Mitglieder haben dort als sachkundige Bürger Rederecht und legen die Standpunkte der Seniorenvertretung dar.

Die Themen und Arbeitsfelder des Beirats sind vielfältig. Bei Bau- und Verkehrsvorhaben spielt die Frage, inwieweit sie barrierefrei ausgestaltet werden, eine große Rolle. Können auch mobilitätseingeschränkte Menschen die neu entstehende Infrastruktur ohne Probleme nutzen? Bei der offenen Seniorenarbeit geht um ein ausreichendes Angebot an Seniorentreffs im Bezirk.

Arbeitsweise des Bezirks-Seniorenbeirats

Der BSB wählt aus seiner Mitte die oder den Vorsitzende/n, die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n und bis zu drei weitere Mitglieder in den Vorstand des Seniorenbeirats. Jeder der sieben Bezirks-Seniorenbeiräte wählt aus seinen Reihen zudem eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Landes-Seniorenbeirat.

Die Bezirks-Seniorenbeiräte tagen in der Regel mindestens einmal im Monat. Sie geben sich eine Geschäftsordnung. Neben den Plenums- und Vorstandssitzungen kann es projektbezogene Arbeitsgruppen geben, in denen auch Seniorinnen und Senioren mitarbeiten können, die nicht Mitglied des BSB sind.